Entspannen Sie sich während wir Ihren Schaden begutachten und die Schadensersatzansprüche unkompliziert durchsetzen
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Mietwagen
- Unfallkostenpauschale
- Schmerzensgeld & mehr
Sie müssen nichts tun! Gerne stellen wir Ihnen einen Kfz-Gutachter zur Verfügung, der Ihr Fahrzeug vor Ort begutachtet. Sie bekommen alle Leistungen rund um die Schadenregulierung aus einer Hand! Selbstverständlich können Sie Ihren eigenen Gutachter beauftragen. Sie haben freie Wahl.
Lassen Sie sich kostenfrei von unseren erfahrenen Juristen beraten und erfahren Sie, was Ihnen zusteht und in welcher Höhe. Sie erfahren darüber hinaus, wie in Ihrem konkreten Fall die Schadenregulierung optimal erfolgen soll. Sie entspannen sich und wir erledigen für Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und kümmern uns um ein Gutachten. Für Unfallgeschädigte ist unser Service kostenfrei, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung auch unser Honorar zahlen muss. Sie haben damit die höchste Sicherheit und bleiben niemals auf den Kosten sitzen. Schon in wenigen Tagen wird der Schaden reguliert und Sie erhalten Ihr Geld.
Sie sind unverschuldet oder mitverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Wie geht es weiter?
Unfallgeschädigten stehen zahlreiche Schadensersatzansprüche wie Erstattung von Reparaturkosten, Neuwerterstattung, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung und vieles mehr zu.
Sie werden dabei von uns unterstützt!
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwiceklt sind, müssen Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung nicht darüber informieren, sehr wohl aber Ihren Leasinggeber/Kreditgeber, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist. Bei Mitschuld müssen Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung unverzüglich informieren.
1.
Wichtig ist nach einem unverschuldeten oder auch mitverschuldeten Verkehrsunfall, die gegnerische Haftpflichtversicherung zu kontaktieren, ggf. ein Schaverständigengutachten einzuholen und den Schaden zu beziffern, damit Sie schnellstmöglich den Schaden ersetzt bekommen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld etc.).
2.
Wenn Ihnen ein Gutachten vorliegt, soll es an die unfallgegnerische Haftpflichtversicherung weitergeleitet werden. Dieses wird geprüft.
3.
Sie haben die Möglichkeit, entweder sich die von dem Gutachter ermittelten (netto)Reparaturkosten und die Wertminderung auszahlen oder das Fahrzeug von einer Fachwerkstatt repariren zu lassen. In Reparaturfall wird die Reparaturrechnung von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung einschließlich 19 % Mehrwertsteuer bezahlt. Bei Mitschuld wird die Rechnung gem. Quote bezahlt.
4.
Zu den ersatzfähigen Schadenpositionen gehören u.a. Ihre Gutachterkosten, Kostenpauschale von 25,00 €, ggf. Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung/Werksattersatzfahrzeugkosten und vieles mehr.
5.
Denken Sie daran, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung i.d.R. versucht, sämtliche Kostenkürzungen vorzunehmen. Ob die Kürzungen berechtigt sind, sollte juristisch geprüft werden. Außerdem sollten Sie dran bleiben und bei der Versicherung regelmäßig nach dem Sachstand nachfragen, da sonst die Bearbeitung nicht zügig abläuft und Sie sehr lange auf Ihr Geld warten müssen.
6.
Die Rechtsverfolgungskosten gehören ebenfalls zu den ersatzfähigen Schadenpositionen. Lassen Sie sich rechtlich beraten und Ihren Schaden durch erfahrene Juristen der Smart Consulting Inkasso regulieren. Melden Sie uns Ihren Unfall und wir übernehmen für Sie die ganze Arbeit und Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Unser Honorar zahlt unfallgegnerische Haftpflichtversicherung, so dass Sie die 100%-ge finanzielle Sicherheit haben! Genießen Sie Ihre Freizeit und konzentrieren Sie sich auf Ihre privaten Sachen, während wir uns um Ihren Schaden kümmern. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren und Sie erhalten die Antwort unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden.
Gerne können Sie einen Telefontermin oder Video-Call-Termin vereinbaren, indem Sie alle
Fragen klären können!
Gegnerische Haftpflichtversicherungen sind darauf bedacht, die Kosten der Schadenregulierung so gering wie möglich zu halten, weswegen in der Regel sämtliche Kostenkürzungen unberechtigt vorgenommen werden. Im Ergebnis erhalten die Unfallgeschädigten wesentlich weniger Geld, als ihnen zusteht. Wollen Sie sich von der Gegenseite austricksen lassen und auf Ihr Geld verzichten?
Gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeigeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer bis zur Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Werden die Unfallgeschädigten verletzt und tritt deshalb die Arbeitsunfähigkeit ein, muss der Arbeitgeber den Lohn weiter zahlen. Als mittelbarer Geschädigter kann der Arbeitgeber den Schadensersatz
-Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers- bei der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen bzw. sich das Geld erstatten lassen. Sie, als unser Auftraggeber kriegen also keinen Ärger mit Ihrem Chef, weil wir für ihn den Schadensersatz geltend machen können, sofern er uns damit beauftragt. Diesen Service bieten wir absolut kostenfrei an!
1. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner und profitieren von jahrelanger Erfahrung unser Juristen
2. Sie sparen Zeit und ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
3.Ja, absolut kostenfrei für Unfallgeschädigte. Unser Honorar bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung