Häufig gibt es Streit im laufenden Mietverhältnis, insbesondere, wenn es um die Mängelbeseitigung geht und darum, wer die Kosten hierfür übernehmen muss. Mieter oder Vermieter? Wer hat den Mangel zu vertreten? Die Vermieter greifen häufig auf die hinterlegte Mietkaution der Mieter und fordern sie dann auf diese wieder „aufzufüllen“.
Zu Recht?
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter die Mietkaution wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
Auch eine Klausel im Mietvertrag
„Der Vermieter kann sich wegen seiner Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Mietkaution befriedigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen“ ist nichtig.
vgl. BGH, Urteil v. 07.05.2014 Az. VIII ZR 234/13