Wir empfehlen Ihnen, den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch erfahrene Juristen anzeigen zu lassen! Niemals selbst!
Warum?
Gegnerische Haftpflichtversicherungen sind darauf bedacht, die Kosten für die Schadenregulierung so gering wie möglich zu halten und können entsprechende Fragen stellen, die Sie später belasten könnten! Lassen Sie sich nicht austricksen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie kühlen Kopf bewahren und geschickt vorgehen. Es ist wichtig die notwendigen Informationen über den Unfallgegner zu beschaffen, um später die Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
1. Notieren Sie sich idealerweise
- das Kennzeichen des unfallgegnerischen Fahrzeugs
- den Namen und die Anschrift des Unfallgegners
- ggf. die Dienststelle der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten und die Vorgangsnummer
- ggf. Namen und Adressen von Zeugen
- machen Sie Fotos von der Unfallstelle
- Wenn der Unfallgegner mitmacht, verlangen Sie von ihm vor Ort ein schriftliches Schuldanerkenntnis
2. Lassen Sie sich rechtlich beraten
- rufen Sie uns sofort an und lassen sich von erfahrenen Juristen kostenfrei und unverbindlich beraten
Telefonische Beratung
- Unser auf Verkehrs- und Schadensrecht spezialisiertes Juristen-Team erklärt Ihnen, welche Schadensersatzansprüche und in welcher Höhe Ihnen zustehen
- Wir sagen Ihnen, ob Sie einen Gutachter in Anspruch nehmen und sich die Gutachterkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten lassen können
- Ihre Unfallmeldung nehmen wir jederzeit entgegen (mobil erreichbar!)
- Machen Sie bei der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung keine Angaben, bevor Sie uns kontaktiert haben. Lassen Sie sich nicht austricksen!